Bei der Verabschiedung der FFH-Richtlinie 1992 haben einige Staaten Sonderregelungen herausgehandelt, wie auch einige der später hinzugekommenen EU-Mitglieder. Die Ausnahmen vom generellen Wolfsabschussverbot gelten für: Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei und Bulgarien sowie für bestimmte Regionen in Finnland, Spanien und Griechenland. Die „Entnahme aus der Natur“ kann hier Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein.
Jährliche Jagdquoten regeln den Bestand in den skandinavischen Ländern. Es gibt hier verschiedene Modelle. In Schweden etwa, können ab einem Bestand von 300 Tieren, Wölfe geschossen werden. Außerdem können in Gebieten wo Herdenschutzmaßnahmen nicht greifen, Wölfe aber auch z. B. Bären über die sogenannte „Schutzjagd“ erlegt werden. Setzt man die Landesfläche von Schweden (450.295 km²) in Verhältnis zur Landesfläche Tirols (12.640 km²) so müssten in Tirol ab einer Anzahl von 8,4 Tieren Entnahmen möglich sein. Wobei hier ergänzt werden muss, dass in Tirol 2,5x mehr Menschen pro Quadratkilometer wohnen als in Schweden. Allein im Jahr 2020 wurden Spuren von 10 verschiedenen Wölfen in Tirol gefunden.
Auch in Deutschland macht der Wolf enorme Probleme. Obwohl dort flächendeckend auf Herdenschutzzäune gesetzt wird, steigt die Zahl der Risse aufgrund der rasanten Ausbreitung der Wölfe enorm. Anhand dieser Grafik sieht man auch, wie sehr sich das Problem von Jahr zu Jahr zuspitzt, wenn nicht regulierend eingegriffen werden darf.