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Berner Konvention senkt Schutzstatus

Abschuss von Wölfen wird erleichtert

Die Mitgliedsstaaten der Berner Konvention einigten sich darauf, eines völkerrechtlichen Vertrags des Europarats über den Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen. Mit einer Zweidrittelmehrheit stimmten die Unterzeichnerstaaten dieser Konvention dafür, den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zu senken.

Drei Monate dauert es nun, bis der Schutzstatus im Rahmen der Berner Konvention gesenkt wird. Es könnte noch ein Veto eingereicht werden, hierzu benötigt es aber ein Drittel der Unterzeichnerstaaten. Das gilt aber eher als unwahrscheinlich.

Abschüsse leichter möglich

Mehr Flexibilität bei der Jagd auf Wölfe hätten die EU-Statten mit dem geringerem Schutzstatus, ohne dass deren Population in Gefahr sei, hieß es vonseiten der Konvention.

Bisher dürfen Wölfe in der EU nur abgeschossen werden, wenn sie eine Gefahr für Menschen und Weidetiere darstellen. Für eine Abschussgenehmigung gab es aber hohe Hürden. In vielen Fällen musste erst eine DNA-Analyse abgewartet werden. Vertreter und Vertreterinnen aus der Landwirtschaft und dem Jagdwesen begrüßten die geplante Änderung.

Hechenberger: Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt

38 der 50 Vertragsstaaten der Berner Konvention haben dem Vorschlag zugestimmt, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen. Damit tragen sie der massiv steigenden Populationszahl Rechnung. „Wir haben seit Jahren intensiv auf die Situation der Land- und Almwirtschaft in Zusammenhang mit der Wiederansiedelung des Großraubtieres Wolf hingewiesen. Diese Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt und die heutige Abstimmung ist ein Ergebnis dieser Bewusstseinsbildung“, zeigt sich LK-Präsident Josef Hechenberger zufrieden.
Im heutigen Treffen des Standing Committee der Berner Konvention wurde die Herabstufung des Wolfes mit überwiegender Mehrheit angenommen. Für LK-Präsident Josef Hechenberger ist das eine weitere richtungsweisende Entscheidung hin zur leichteren Regulierung: „Die heutige Entscheidung stärkt den ländlichen Regionen den Rücken. Sie trägt der geänderten Realität Rechnung, denn das Großraubtier Wolf ist nicht mehr vom Aussterben bedroht – im Gegenteil. Diese Abstimmung ist wesentlich für eine gute Zukunft der Regionen, besonders jener im Berggebiet.“
Im Sinne der Berner Konvention würde der Wolf nach Ablauf einer dreimonatigen Frist bejagbar werden, sofern keine Einwände von mindestens einem Drittel der Mitgliedsstaaten einlangen.

„Meilenstein“ für Landwirtschaft

ÖVP-Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig sprach von einem „weiteren wichtigen Meilenstein für eine leichtere Regulierung des Großraubtieres Wolf“. Der Wolf sei nicht mehr vom Aussterben bedroht und vermehre sich mittlerweile pro Jahr um bis zu 30 Prozent.

Mattle: „Wolf nicht vom Aussterben bedroht“

Der Wolf sei nicht vom Aussterben bedroht, so Mattle in einer Aussendung am Dienstagvormittag. Mit der Änderung des Jagdgesetzes und der Entnahmemöglichkeit von Wölfen habe die Landesregierung das bestehende europäische Recht ausgereizt. Diese Regelung werde jetzt weiter abgesichert, so Mattle, „es war ein langer und harter Weg, bis Europa aufgewacht ist“.

Man bleibe aber hartnäckig, denn die Entnahme von problematischen Wölfen müsse unbürokratisch und rasch möglich sein, so Mattle weiter, der sich bei Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) bedankt, „der in Brüssel immer hart geblieben ist und konsequent die Tiroler Linie unterstützt“.

103 Nutztiere durch Wölfe in Almsaison 2024 getötet

In der abgelaufenen Almsaison wurde laut Angaben des Landes mit 103 toten Nutztieren bilanziert, deren Tod auf einen Wolf zurückzuführen gewesen war. Darunter waren 83 Schafe. Mit Stand Mitte September wurden 17 unterschiedliche Wolfsindividuen genetisch nachgewiesen. Die höchste Präsenz wurde mit neun Individuen in Osttirol verzeichnet. Im Vorjahr gab es bei 19 Abschussverordnungen vier tote Wölfe.

Quellen: ORF, ORF Tirol, LK Tirol

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