Neues Wolfsmanagement in Tirol – Novelle des Jagdgesetzes bringt schnelle und praxistaugliche Lösungen
Am 11. Dezember 2025 haben die Tiroler Volkspartei (VP) und die SPÖ Tirol gemeinsam einen Initiativantrag zur Novelle des Tiroler Jagdgesetzes in den Landtag eingebracht. Ziel der Gesetzesänderung ist es, das Wolfsmanagement in Tirol noch effektiver und schneller zu gestalten, um den Herausforderungen des Wolfsschutzes gerecht zu werden und gleichzeitig die Interessen der Weidetierhalter zu wahren.
Schneller und unbürokratischer: Wolfsmanagement wird praxisnaher
Mit der Novelle soll das bisher auf einzelnen Regierungsbeschlüssen basierende Verordnungssystem durch ein deutlich schnelleres Verständigungssystem ersetzt werden. Künftig wird die Jägerschaft per SMS informiert, sobald eine Behörde einen sogenannten Schad- oder Risikowolf identifiziert. Die bislang notwendigen individualisierten Verordnungen entfallen, sodass Entnahmen sofort veranlasst werden können – ohne auf zusätzliche Beschlüsse warten zu müssen.
Die Definition von Schad- und Risikowölfen wird zudem erweitert: Eine Mindestzahl an gerissenen oder verletzten Nutztieren wird künftig nicht mehr Voraussetzung für eine Entnahme sein. Dies sorgt für eine noch gezieltere und schnellere Reaktion auf tatsächliche Gefährdungen der Weidetiere. Neu ist auch, dass nicht nur die bisher definierten Almschutzgebiete, sondern auch andere Weideflächen in das Wolfsmanagement einbezogen werden.
Sofortige Entnahme bei akuter Bedrohung
Eine wichtige Neuerung der Novelle ist die Möglichkeit eines „Schusses auf Sicht“ bei unmittelbarer Gefährdung. Wenn ein Wolf in einem konkreten Moment Nutztiere akut bedroht, soll die letale Entnahme durch Jagdausübungsberechtigte und Jagdschutzorgane sowie Inhaber von Jagderlaubnisscheinen möglich sein. Diese Regelung stützt sich auf den rechtfertigenden Notstand und wird an klare gesetzliche Kriterien gebunden. Dies stellt sicher, dass solche Maßnahmen nur in tatsächlichen Notfällen zum Einsatz kommen. „Mit diesem ‚Schuss auf Sicht‘ bei unmittelbarer Gefährdung ist ein wesentlicher von uns geforderter Punkt erfüllt, um noch rascher und effektiver Problemtiere entnehmen zu können“, zeigt sich Obmann Josef Hechenberger zufrieden.
Einbindung der Tierhalter in das Wolfsmanagement
Ein österreichweit einzigartiger Schritt wird mit der Einbindung der Tierhalter in das Wolfsmanagement vollzogen. Künftig sollen auch Weidetierhalter, die im Besitz einer gültigen Tiroler Jagdkarte sind, mit Zustimmung des jeweiligen Jagdausübungsberechtigten einen freigegebenen Wolf entnehmen dürfen. Damit wird erstmals die Gruppe derjenigen, die direkt von Wolfsrissen betroffen sind, aktiv in das Management eingebunden. Dies bringt eine wichtige Entlastung für die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte.
Ein Schritt in die Zukunft
„Wenn ein Wolf Tiere bedroht, müssen schnelle Entscheidungen getroffen werden“, betont Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler. „Diese Novelle macht unser Wolfsmanagement noch schneller und effektiver.“ Auch Landeshauptmannstellvertreter Philip Wohlgemuth unterstreicht: „Mit dieser Novelle stärken wir Tirols Eigenverantwortung im Wolfsmanagement und sorgen für klare Abläufe, um Weidetiere besser zu schützen.“
Die Novelle wird im Jänner 2026 im zuständigen Ausschuss behandelt und soll im Februar im Landtag beschlossen werden. So soll sie rechtzeitig vor der Almsaison 2026 in Kraft treten.
Tirol geht mit dieser Novelle einen entscheidenden Schritt, um den Schutz von Weidetieren und die Almwirtschaft auch im Zeitalter des Wolfsmanagements zu sichern. Das neue, praxisorientierte System sorgt für schnelle und klare Entscheidungen, um Konflikte zwischen Wolf und Weidetierhaltung zu minimieren.
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