Weitere Abschussverordnung für Wolf im Ötztal erlassen

Vier Schafe im Bereich Leierstal-Alm gerissen

Ende März wurde ein Wolf durch Aufnahmen einer Wildkamera im Gemeindegebiet von Oetz nachgewiesen

Wolf darf seit 20. Mai 2023 für acht Wochen in 45 Jagdgebieten erlegt werden.

Nach der Abschussverordnung für einen Wolf in Osttirol folgte, Freitag, eine weitere: Die Tiroler Landesregierung hat eine Abschussverordnung für einen Wolf im Ötztal, Gemeindegebiet Umhausen, erlassen. Im Bereich Leierstal-Alm wurden im Zeitraum von 16. bis 17. Mai insgesamt vier tote Schafe begutachtet. Sie wurden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von einem Wolf gerissen. „Laut Definition handelt es sich auch hier somit um einen Schadwolf, der von der Landesregierung zum Abschuss freigegeben werden kann. Auch in diesem Fall haben wir, wie bereits am Mittwoch für einen Schadwolf in Osttirol, auf Basis der neuen Rechtslage umgehend gehandelt. Das zeigt, dass wir – wenn auch unser ganzheitliches Ziel die Senkung des Schutzstatus des Wolfs bleibt – sobald es uns möglich ist, eingreifen“, sagt LHStv Josef Geisler.

Bereits Ende März wurde die Anwesenheit eines Wolfs durch Aufnahmen einer Wildkamera im Gemeindegebiet von Oetz nachgewiesen. Laut Definition können Großraubtiere unter anderem dann von der Landesregierung zum Abschuss freigegeben werden, wenn sie beispielsweise sachgerecht geschützte Tiere etwa auf Heimweiden oder – wie in diesem Fall – wiederholt Weidetiere in den Alpschutzgebieten angreifen. Die Freitag, beschlossene Maßnahmenverordnung für den Abschuss eines Wolfs im Bereich Ötztal tritt nach Kundmachung am 20. Mai 2023 in Kraft. In 45 Jagdgebieten im Umkreis von zehn Kilometern kann in den nächsten acht Wochen ein Wolf erlegt werden. Die Jagdausübungsberechtigten werden verständigt.

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