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Erster legaler Wolfsabschuss auf Basis der Wolfsverordnung in Kärnten

LR Gruber: Erleichterung für Bevölkerung und Bauern im betroffenen Gebiet – Abschuss wurde ordnungsgemäß gemeldet und vom Wolfsbeauftragten begutachtet.

HERMAGOR. Im Gailtal bestand seit rund vier Wochen eine Abschussmöglichkeit gemäß Wolfsverordnung. In der Nacht von 13. auf 14.11. ist es einem Jäger gelungen, einen Problemwolf zu erlegen. „Es ist der erste Wolfsabschuss gemäß Wolfsverordnung in Kärnten. Eine Erleichterung für Bevölkerung und Bauern und Bäuerinnen im betroffenen Gebiet“, so Jagd- und Agrarreferent Martin Gruber, der daran erinnert, dass es heuer bereits rund 400 Nutztierrisse und rund 30 Sichtungen und Vergrämungen von Wölfen im Siedlungsbereich in Kärnten gab.

Der Abschuss wurde, so wie es die Wolfsverordnung vorsieht, innerhalb von 24 Stunden an das Land Kärnten gemeldet. Die Begutachtung durch den Wolfsbeauftragten des Landes hat bereits stattgefunden, sodass auch bestätigt werden kann, dass die Entnahme innerhalb des laut Verordnung erlaubten Radius erfolgte. Es handelt sich beim erlegten Tier um eine Wölfin, von der DNA-Proben genommen wurden. Ob die getötete Wölfin auch für den jüngsten Vorfall mit rund 30 getöteten Schafen auf einer Heimweide in Dellach verantwortlich ist, steht noch nicht fest.

„Die Kärntner Wolfsverordnung ist österreichweit einzigartig und dieser erste Abschuss zeigt ganz klar, dass damit Mensch und Tier vor Problemwölfen geschützt werden können“, so Gruber. Den beteiligten Jägern spricht Gruber seinen Dank aus. „Ich danke der Jägerschaft für ihre Unterstützung bei der Umsetzung der Verordnung und stelle mich schützend vor jeden, der dafür angegriffen wird.“

Rückfragehinweis: Büro LR Gruber

Redaktion: Wedenigg /Vouk

15. November 2022

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