Tiroler Landtag beschließt Novelle zum Jagdgesetz

„Wichtige Entscheidung für Tiroler Almwirtschaft!“

Die Schäden in der Landwirtschaft durch Großraubtiere haben sich in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Allein im Vorjahr wurden 19 verschiedene Wölfe genetisch nachgewiesen. Die Notwendigkeit für ein entsprechendes Management wurde erkannt und mit Beschluss zur Gesetzesnovellierung auf Landesebene ermöglicht.

Das Thema Großraubtiere beschäftigt nicht nur Land- und Almwirtschaft, sondern auch die Politik seit vielen Jahren. Nachdem die Schäden in den vergangenen Jahren rapide zugenommen und sich die bisherigen Herangehensweisen für die Entnahme von Problemtieren als nicht praxistauglich erwiesen haben, wurde im Tiroler Landtag heute die Novellierung des Jagdgesetzes beschlossen. Für LK-Präsident und Vereinsobmann Josef Hechenberger wurde damit eine Forderung der Landwirtschaft umgesetzt und eine wichtige Entscheidung für die Tiroler Almwirtschaft getroffen: „Die Wolfspopulation hat sich durch den hohen Schutzstatus in den letzten 30 Jahren mehr als erholt, es ist also wichtig, dass wir aktive Handlungsmaßnahmen ermöglichen, damit die Almwirtschaft eine realistische Zukunftsperspektive bekommt. Kärnten hat es bereits vorgemacht und ich bin froh, dass nun auch Tirol vor dem nächsten Almsommer den Beschluss gefasst hat, um künftig über den Verordnungsweg einzelne Tiere zum Abschuss freizugeben. Ich hoffe, dass sich diese Herangehensweise als tauglich erweist, damit wir künftig ein geregeltes Management etablieren können.“

Hechenberger stellt aber auch klar, dass trotzdem auf EU-Ebene weiter an einer Senkung des Schutzstatus gearbeitet werden muss: „Viele Länder haben massiv mit der Ausbreitung der Beutegreifer zu kämpfen. Daher werden wir weiterhin versuchen, die FFH-Richtlinie zu aktualisieren.“

Durch die Gesetzesnovelle sollen Abschüsse vereinfacht werden.
©Michael Fritz

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